Schutz und Sicherheit begleiten mich seit meiner Schulzeit. Nach der Fachhochschulreife ging es für mich zur Bundeswehr, als Truppenführer einer Panzergrenadiereinheit mit dem Schwerpunkt Aufklärung. Hier habe ich erste Kontakte zu moderner Technik, beispielsweise Drohnen erhalten und konnte mich mit der Materie des Objekt- und Personenschutzes befassen.
Meine Ausbildung zur Fachkraft schloss ich 2015 ab und sammelte in der Sicherheitsdienstleistung meine Erfahrungen. Unter Anerkennung besonderer Eignung bildete ich mich 2020 als Fachkraft für Arbeitssicherheit weiter und trug mich 2021 für dem Industriemeister für Schutz und Sicherheit ein. Nach inzwischen mehr als 10 Jahren Branchenerfahrung kann ich sagen, ich brenne für den Beruf, habe meine Leidenschaft entdeckt und entfache gerne in anderen das Feuer, um sich um die Belangen der Beschäftigten sowie der eigenen Liegenschaft zu kümmern.
Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland erfreuen sich zunehmender Bedeutung. Seit 2002 hat Deutschland - mit der Fachkraft für Schutz und Sicherheit - einen dreijährigen Ausbildungsberuf für dieses wichtige Gewerbe.
Neben dem Werkschutz und der Bestreifung im Revier- und Interventionsdienst wird die Überwachung der kritischen Infrastruktur immer wichtiger. Die sogen. KRITIS umfasst unter anderem die Bereiche Verkehr und Logistik, Ernährung, Energie und Wasser.
Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, welcher Arbeitgebern klar auferlegt, dass diese die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Beschäftigten durch Maßnahmen zu sichern und stetig zu verbessern haben.
Hierzu haben Sie gem. des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Fachkräfte für Schutz und Sicherheit zu beschäftigen oder extern zu bestellen.
Ein Brand stellt ein existenzielles Risiko für den eigenen Betrieb und die Beschäftigten da. Brandschutzhelfer sowie Brandschutzbeauftragte sind daher für den Betrieb unverzichtbar, denn Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
Den innerbetrieblichen Brandschutz zu organisieren ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 und der DGUV Information 205-001 verankert.
Ich freue mich auf einen gemeinsamen Termin und eine Analyse Ihrer Gefährdungen