Sebastian Otten - Experte für Brandschutz

Dafür stehe ich ein - IMMER!

Brandschutz ist Wertschutz

Betrieblicher Brandschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Organisation des innerbetrieblichen Brandschutzes gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und der DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“, sowie weiteren DGUV-Vorschriften.

Gesetzliche Bestimmungen

Wussten Sie, dass während der Arbeitszeit immer mindestens ein Mitarbeiter mit Brandschutzhelfer-Ausbildung anwesend sein muss? Bei einem höheren Gefahrenpotenzial sind es sogar 10 % der Belegschaft.

Mittels Einweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiterschaft unterstützen wir Ihre Führung bei der kontinuierlichen Einhaltung des Brandschutzkonzepts.

Betrieblicher Brandschutz

Als externe Brandschutzbeauftragte unterstützen wir Sie beim innerbetrieblichen Brandschutz! So können Sie im Falle eines Brandes der Brandversicherung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gegenüber die erforderlichen Nachweise erbringen.  Und sind Sie sicher, dass sich in Ihrem Archiv, Lager oder Magazin keine Brandlasten stapeln, weil die Zeit zum Aufräumen fehlt?

Der Brandschutz-helfer

Zu den grundlegenden Aufgaben zählt die Erstellung bzw. Fortschreibung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C), die wir individuell für Ihren Betrieb vornehmen. Im Rahmen von Begehungen ermitteln wir Brand- und Explosionsgefahren und wirken bei der Umsetzung von Maßnahmen mit, falls eine Behörde oder Versicherung besondere Anforderungen stellt.  Und wir erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne für Ihren Betrieb.

Nachhaltigkeits-konzept

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer zählt ebenfalls zu unseren Leistungen. Diese erfolgt nach den Richtlinien der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“. Als externe Brandschutzbeauftragte stehen wir Ihren internen Brandschutzhelfern außerdem bei der Erfüllung vieler weiterer Pflichten sowohl beratend als auch mitwirkend zur Seite. 

 

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