Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift einzuhalten. Ich entlasten Sie bei allen vorgeschriebenen Aufgaben, darunter Gefährdungsbeurteilung, Baustellenkoordination, Betriebsanweisungen, ASA-Sitzungen, die Einführung eines Arbeitsmanagementsystems nach DIN ISO 45001 und vieles mehr.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zählen zu den gesetzlich verankerten Unternehmenspflichten, die im Schadensfall haftungsrechtliche und finanzielle Folgen haben können. Die Bestellung eines externen Arbeitssicherheitsbeauftragten ist eine wirtschaftliche Lösung. Unsere Dokumentationen ermöglichen Ihnen den Nachweis, dass Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen und sich um das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter kümmern.
In Ihrem Interesse übernehmen wir die Begehung der Arbeitsstätte und Arbeitsplätze und die Gefährdungsbeurteilung. Wann immer Sie neue Büros einrichten, Maschinen anschaffen und Produktionsbereiche verändern, wird eine Begehung im Sinne des technischen Arbeitsschutzes notwendig.
Bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen geben wir Ihnen Empfehlungen nach dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben und erteilen Unterweisungen.
Beschäftigen Sie mehr als 20 Mitarbeiter, sind außerdem jährliche Arbeitssicherheitssitzungen vorgeschrieben. Wir organisieren die Sitzungen für Sie – online oder vor Ort – und informieren ausführlich über relevante Neuerungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Im Rahmen einer Grundbetreuung unterstützen wir Sie bspw. regelmäßig mit Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung, Infomaterialien zur Prävention für den Aushang im Betrieb oder auch mit Hautschutzplänen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Berufsgruppen.
Nutzen Sie unsere anlassbezogene Betreuung, um Risikofaktoren rechtzeitig zu identifizieren und Abhilfeangebote zu schaffen. Wir unterstützen Sie u.a. mit Workshops, internen Umfragen, Kurzvorträgen, beim betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie mit festen Sprechzeiten
Profitieren Sie auch bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) auf unsere Expertise. Unser TÜV-zertifizierter Auditor ist berechtigt, AMS-Systeme effektiv zu auditieren und weiterzuentwickeln.